Werde, was Du schon immer sein wolltest. Exzellenz leben. Gemeinsam Neues schaffen. Und das eigene Potenzial voll entfalten. Das ist Dein Weg bei Gleiss Lutz - eine der international führenden Anwaltssozietäten. Mit 9 Standorten. Interdisziplinären Teams. Und einer Mission: der Zukunft zu ihrem Recht zu verhelfen. Dafür verstärken wir uns mit den Besten in vielen Disziplinen.
Für unseren Standort in München suchen wir Dich als Empfangsmitarbeiter / Front Office Agent (m/w/d).
Als Mitglied des Empfangsteams repräsentierst Du unsere Kanzlei, stellst die passende Konferenztechnik bereit, empfängst und betreust internationale Mandaten, Gäste und Mitarbeiter.
Bereit für eine echte Herausforderung?
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Die Lawgentur schaltet im Auftrag unseres Kunden [Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbB Rechtsanwälte, Steuerberater, Washingtonplatz 3, 10557 Berlin] (nachfolgend „Kunde“) Stellenanzeigen und verwaltet die darauf eingehenden Bewerbungen mittels der Bewerbermanagement-Software Heyrecruit (Anbieter: Artrevolver GmbH, Großmarkt 21, 60311 Frankfurt am Main, www.heyrecruit.de).
Zweck dieser Maßnahme ist die Gewinnung qualifizierten Personals für unseren Kunden. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Datenkategorien: Anrede, Vor- und Nachname, Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und Telefonnummer). Aus den Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf und weitere freiwillige Dokumente) können zudem besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO wie rassische und ethnische Herkunft, die politische Meinung, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung (z.B. Fotos), Gesundheitsdaten (z.B. Angaben zum Grad der Schwerbehinderung) oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung. Die von Ihnen im Rahmen der Bewerbung zur Verfügung gestellten Daten geben wir an unseren Kunden weiter.
Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung beim Bewerbermanagement ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Art. 88 Abs. 1 DSGVO i.V.m. § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG (Personalauswahl zur Besetzung offener Stellen, also zur Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses).
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